teilAuto Biberach/Riss e.V.

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Neueste Nachrichten

Dezember 2010 Nutzung von carsharing Autos in anderen Städten
Seit Mitte Dezember 2010 können die Mitglieder des teilAuto Vereins Biberach auch Autos in vielen anderen Städten nutzen. Das ist die sogenannte Quernutzung. Einfach auf der teilAuto Buchungsseite die gewünschte Stadt auswählen und ein Auto buchen. Der Zugang erfolgt über die eigene Zugangskarte . |

Am 20.09.2010 Einführung des neuen Buchungs- und Abrechnungssystems
Der teilAuto Verein Biberach startet am 20.09.2010 sein neues Buchungs- und Abrechnungssystem EBuS. Dazu wurden alle Autos des Vereins mit einem Bordcomputer ausgerüstet. Der Zugang zum Auto erfolgt über eine Zugangskarte (Chipkarte). |

Jetzt auch teilAuto in Laupheim
Im Januar 2009 hat sich in Laupheim ein teilAuto Verein gegründet. Der carsharing Betrieb startet im März 2009. Weitere Informationen unter  www.teilAuto-Laupheim.de |

Wie funktioniert CarSharing in Biberach?
Vortrag vom Sept 08, VHS Laupheim.
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Seit 01.07.2008 Vergünstigung für Studenten
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Allgemeines

teilAuto arbeitet nicht gewinnorientiert; alle Aufgaben werden in ehrenamtlichem Engagement erledigt. Die laufenden Geschäfte führt der Vorstand. Alle wichtigen Fragen werden gemäß Satzung in der Mitgliederversammlung entschieden, z.B. Höhe der Tarife, Nutzungsvertrag.

So werden Sie Nutzer/Nutzerin

Sie werden Mitglied in unserem Verein und schließen einen Nutzungsvertrag mit uns ab. Sie zahlen eine Einlage und erwerben damit das Recht der Nutzung unserer Autos. Bis zu 4 Haushaltsmitglieder werden verbilligt aufgenommen. Abgerechnet wird nach Nutzungsdauer und zurückgelegten Kilometern (Tarifübersicht). Die Koordination der verschiedenen Nutzungswünsche übernimmt die Buchungszentrale.

Was passiert bei einem Unfall?

Wenn Sie einen Unfall verursachen, werden Sie maximal mit der Selbstbeteiligung von 300,- Euro belastet. Wenn Sie allerdings mutwillig einen Schaden verursachen, gegen gesetzliche oder versicherungsrechtliche Vorschriften oder gegen den Nutzungsvertrag verstoßen, zahlt keine Versicherung. Dann müssen Sie wie jede/r private Autobesitzer/in auch für den Gesamtschaden aufkommen.